Wieland Einspeisesteckdose RST20 komplett, original
Wir bieten Ihnen hier die bekannte Einspeisedose RST20 in Unterputzausführung an. Sie erhalten den Einbaurahmen (Wieland-Nr.: 99.400.9999.7) und das Buchsenteil (Wieland-Nr.: 96.031.1053.1 oder 96.031.5053.1). Diese Dose können Sie gegen eine vorhandene Unterputz-Steckdose austauschen (Einbaudose mit Tiefe 60 mm empfehelnswert).
Der Preis dieses Artikels enthält 0% MwSt. nach §12 Absatz 3 UStG. Wenn Sie zu diesem Preis kaufen möchten, ist die Bestätigung des Abfragekästchens mit „Ja“ erforderlich. Wenn Sie privater Nutzer der geplanten Photovoltaikanlage bis 30 KW Leistung sind, keine Firma oder Wiederverkäufer sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, erfüllen Sie diese Voraussetzungen.
Mit dieser Einspeisesteckdose erfüllen Sie die Forderungen der VDE, dass die Einspeise-Steckverbindungen auch steckerseitig berührungsgeschützt sein müssen und der Strecker nicht versehentlich abgezogen werden kann, sondern erst entriegelt werden muss.
Sie können alternativ auch mit einem normalen Schuko-Stecker einspeisen, erfüllen dann aber nicht die VDE-Vorschriften und somit meist auch nicht die Vorschriften Ihres Netzbetreibers.
Der Wieland-Stecker verriegelt beim Einstecken automatisch in der Steckdose und muss vor dem Herausziehen erst mit einem kleinen Schraubendreher, der in die Entriegelungsöffnung gesteckt und nach oben bewegt wird, entriegelt werden (siehe Foto).
Sie können wahlweise einen geraden oder abgewinkelten Wieland-Stecker RST20i3 verwenden, wobei der abgewinkelte Stecker zu empfehlen ist, weil das Kabel damit nicht nach vorn herausragt sondern platzsparend nach unten verläuft.
Die Senkung der MwSt. auf 0 % wird angewendet, wenn: die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird (Gesetzes-Auszug). Als privater Nutzer/Betreiber der Photovoltaikanlage zur Stromeinspeisung - also des Solartisches oder der "steckerfertigen Erzeugungsanlage" - an Ihrem Haus oder Wohnung erfüllen Sie diese Voraussetzungen.