Modulwechselrichter Hoymiles HM-600 für 2 Solarmodule bis je 400WP
Der Preis dieses Artikels enthält 0% MwSt. nach §12 Absatz 3 UStG. Wenn Sie zu diesem Preis kaufen möchten, ist die Bestätigung des Abfragekästchens mit „Ja“ erforderlich. Die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, finden Sie am Ende dieser Artikelbeschreibung.
Hier bieten wir Ihnen den bekannten Doppel-Modulwechselrichter HM-600 vom Marktführer Hoymiles an. Er erfüllt durch die Leistungsbegrenzung auf 600 W die gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigungsfreiheit und Sie können dennoch 2 Solarmodule mit leistungen von je bis 400 WP anschliessen, um auch bei weniger Sonnenschein noch gute Erträge zu erhalten. Natürlich CE-konform, VDE-konform und mit dem vorgeschriebenen Netzausfallschutz. Durch optionalem Kauf des Wifi-Sticks DTU-WLite können Sie die Erträge mit der Hoymiles Enduser-App auf einem Web-Dashboard überwachen und protokollieren.
Technische Daten Microwechselrichter / Modulwechselrichter
- Typ: Hoymiles HM-600
- Moderner Doppelmodul-Microwechselrichter mit zwei unabhängigen MPPT Trackern
- Dauerleistung von 300 W pro Kanal
- Zugelassen auch für leistungsstarke Module von 240-380Wp
- Großer Arbeits-Spannungsbereich (16V-60V)
- einfache Erweiterung der Solaranlage durch Einstecken weiterer Wechselrichter in das Erweiterungskabel.
- drahtlose Kommunikation in Verbindung mit optionalem Wifi-Stick DTU-WLite
- 12 Jahre Garantie
- Hohe AC-Ausgangsleistung von 600 W AC. Scheinleistung nicht über 600 W – daher genehmigungsfrei
- Empfohlene Modulleistung : 240 bis 380 Wp
- zwei unabhängige MPP-Tracker zur optimierten Verarbeitung jeden Solarmoduls
- Drahtlose WLAN-Schnittstelle zum Hoymiles Monitoring Gateway
- Breiter Eingangsspannungsbereich von 16 bis max. 60 V DC!
- bereits nach der neuen VDE-AR-N-4105-2018:11 zertifiziert
Die Senkung der MwSt. auf 0 % wird angewendet, wenn: die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird (Gesetzes-Auszug). Als privater Nutzer/Betreiber der Photovoltaikanlage zur Stromeinspeisung - also des Solartisches oder der "steckerfertigen Erzeugungsanlage" - an Ihrem Haus oder Wohnung erfüllen Sie diese Voraussetzungen.