Aufputz-Gehäuse für Wieland Einspeisesteckdose RST20
Wir bieten Ihnen hier das bekannte Aufputz-Gehäuse zur Wieland Unterputz-Einspeisedose RST20 an.
Hiermit machen Sie aus jeder Wieland Einspeisedose eine Aufputzdose, um diese ohne Stemmarbeiten z.B. in die Nähe einer vorhandenen Steckdose oder einer Abzweigdose zu setzen und daran anzuschließen.
Der Preis dieses Artikels enthält 0% MwSt. nach §12 Absatz 3 UStG. Wenn Sie zu diesem Preis kaufen möchten, ist die Bestätigung des Abfragekästchens mit „Ja“ erforderlich. Wenn Sie privater Nutzer der geplanten Photovoltaikanlage bis 30 KW Leistung sind, keine Firma oder Wiederverkäufer sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, erfüllen Sie diese Voraussetzungen.
Die Farbe ist Arktikweiß und die Dose passt in Form und Farbe zu jeder weißen Wieland-Dose (außer die seltenen cremeweißen). Befestigungsschrauben zur Verbindung mit der Wieland-Steckdose sind enthalten. Ebenso die zwei Kabeldurchführungen, von denen eine oder auch beide verwendet werden können.
Die Abmessungen des Aufputz-Gehäuses ohne montierte Wieland-Dose betragen ca. 81 x 81 x 42 mm (LxBxH).
So erfüllen Sie die Forderungen der VDE, dass die Einspeise-Steckverbindungen auch steckerseitig berührungsgeschützt sein müssen und der Strecker nicht versehentlich abgezogen werden kann, sondern erst mechanisch entriegelt werden muss.
Sie können alternativ auch mit einem normalen Schuko-Stecker einspeisen, erfüllen dann aber nicht die VDE-Vorschriften und somit meist auch nicht die Vorschriften Ihres Netzbetreibers.
Die Wieland Einspeisedose müssen Sie natürlich noch dazukaufen. Sie erhalten das, was auf dem Foto zu sehen ist. In unserem Shop finden Sie weitere Komponenten wie Einspeisedosen, Einspeisekabel und andere Wieland-Artikel. Wir bieten Ihnen neben Einzelteilen auch komplette Balkonkraftwerke und die Alternative dazu: Solartische in verschiedenen Größen, die wie ein Balkonkraftwerk funktionieren und den erzeugten Strom direkt in Ihr Stromnetz einspeisen.
Die Senkung der MwSt. auf 0 % wird angewendet, wenn: die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird (Gesetzes-Auszug)